Hosting-Vertrag:
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Letzte Aktualisierung: 20.11.2025

Vertragsparteien

merakee Interactive GmbH
Johann-Schreiner-Straße 3
8074 Raaba-Grambach, Österreich
(im Folgenden „merakee“ genannt)

und dem Kunden, der durch schriftliche Annahme des Angebots oder durch ausdrückliche Beauftragung des Hostingsvertrags die in diesem Vertrag beschriebenen Leistungen verbindlich beauftragt.

1. Vertragsgegenstand

merakee stellt dem Kunden Managed Hosting-Dienstleistungen für dessen Website bereit.
Der Kunde erhält keine direkten Serverzugänge; die technische Administration erfolgt durch merakee.

2. Leistungsumfang

2.1. Technische Leistungen

  • Hosting der Website
  • Serverstandort innerhalb der Europäischen Union
  • Unbegrenzt Traffic
  • Ausreichend Speicherplatz
  • SSL-Zertifikat
  • DDoS-Schutz
  • Serverseitiges Caching
  • Optionale Nutzung eines CDN
  • E-Mail-Postfächer: bis zu 10 Mailboxen à 1 GB (kostenpflichtig, falls nicht anders im Angebot angegeben)

2.2. Administrative Leistungen

  • Einrichtung der Hosting-Umgebung
  • Domain- und DNS-Konfiguration (falls beauftragt)
  • Technische Verwaltung des Webservers
  • Sicherstellung der Erreichbarkeit

3. Leistungen außerhalb des Vertrags

Folgende Tätigkeiten sind nicht inkludiert, können aber gegen Entgelt beauftragt werden:

  • Website-/Plugin-/Theme-Updates
  • Malware-Entfernung
  • Performance-Optimierungen
  • Backup-Restore
  • Programmierarbeiten

4. Vertragslaufzeit & Kündigung

  • Mindestlaufzeit: 12 Monate
  • Verlängerung: automatisch um weitere 12 Monate
  • Kündigungsfrist: 3 Monate vor Laufzeitende

Bei Zahlungsverzug von mehr als 30 Tagen ist merakee berechtigt den Dienst zu sperren.

5. Vergütung

Die Vergütung ergibt sich aus dem jeweils gültigen Angebot, der Preisliste oder der an den Kunden
übermittelten Rechnung. Ein Anspruch auf feste Preisbindung besteht nicht. Preisanpassungen werden
schriftlich oder per E-Mail mitgeteilt.

6. Datensicherung / Backups

6.1. Backups dienen ausschließlich der internen Ausfallsicherung und stellen keine zugesicherte Leistung des Hostingvertrags dar.

6.2. Eine Wiederherstellung ist nur im Rahmen eines bestehenden Wartungsvertrags inkludiert. Ohne Wartungsvertrag kann eine Wiederherstellung gegen Entgelt beauftragt werden.

6.3. merakee übernimmt ohne Wartungsvertrag keine Haftung für die Verfügbarkeit, Vollständigkeit oder Wiederherstellbarkeit der Backups.

7. Verfügbarkeit & Wartung

  • Zielverfügbarkeit: 99,9 %
  • Wartungsfenster können kurzfristig zu Unterbrechungen führen
  • merakee haftet nicht für Ausfälle durch externe Netzbetreiber oder höhere Gewalt

7.1. Störungen werden von merakee im Rahmen der technischen Möglichkeiten und nach fachlichem Ermessen behoben. Eine garantierte Reaktions- oder Wiederherstellungszeit besteht nicht.

7.2. Die Hostingleistungen erfolgen nach dem Best-Effort-Prinzip, das heißt: merakee bemüht sich um eine hohe Verfügbarkeit und schnelle Störungsbehebung, ohne eine bestimmte Leistung oder Erreichbarkeit zu garantieren.

8. Sub-Auftragsverarbeiter

merakee ist berechtigt, geeignete Sub-Auftragsverarbeiter zur Erbringung der Hosting-Leistungen einzusetzen.
Die jeweils aktuelle Liste ist online abrufbar unter:

Sub-Auftragsverarbeiter

9. Datenschutz

9.1. Der Kunde akzeptiert die Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO: https://merakee.at/avv-website-hosting

9.2. merakee verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Auftrag des Kunden.

10. Pflichten des Kunden

  • Bereitstellung von Inhalten
  • Keine rechtswidrigen Inhalte
  • Keine Installation unsicherer Plugins ohne Rücksprache
  • Keine übermäßige Serverlast (Best-Effort-Recht auf Drosselung)

11. Haftung

11.1. merakee haftet nur für Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz verursacht wurden.

11.2. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit, entgangenen Gewinn, Datenverlust, mittelbare Schäden oder Folgeschäden ist ausgeschlossen.

11.3. Keine Haftung besteht für:

  • Ausfälle externer Anbieter
  • vom Kunden selbst installierte Plugins, Themes oder Skripte
  • Datenverlust ohne Backupvereinbarung
  • Schäden durch Cyberangriffe, die trotz üblicher Schutzmaßnahmen erfolgen

12. Schluss­bestimmungen

12.1. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages ungültig sein oder werden oder sollte der Vertrag eine Lücke enthalten, so berührt dies nicht die Wirksamkeit des Vertrages als Ganzes. Die Vertragsparteien werden in einem solchen Fall die unwirksame oder unvollständige Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung ersetzen, die dem Inhalt und dem Zweck der unwirksamen oder unvollständigen Bestimmung am nächsten kommt. Das Gleiche gilt für das Ausfüllen einer Vertragslücke.

12.2. Änderungen dieses Vertrags bedürfen der Schriftform. Die Übermittlung per E-Mail erfüllt die Schriftform. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

12.3. Es gilt österreichisches Recht. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Graz, Österreich.