Wartungs-Vertrag:
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Inhaltsverzeichnis
Letzte Aktualisierung: 21.11.2025
Abgeschlossen zwischen:
merakee Interactive GmbH
Johann-Schreiner-Straße 3
8074 Raaba-Grambach, Österreich
(im Folgenden „merakee“ genannt)
und dem Kunden, der durch schriftliche Annahme des Angebots oder durch ausdrückliche Beauftragung des Wartungspakets die in diesem Vertrag beschriebenen Leistungen verbindlich beauftragt.
1. Einleitung
1.1 Vertragsgegenstand ist die laufende technische Wartung der Webseite.
1.2 Die Wartungsleistungen werden im Rahmen eines monatlichen Pauschalpakets erbracht. Der Kunde kann dabei zwischen zwei Wartungspaketen („Basic“ und „Premium“) wählen.
1.3 Die Pauschale deckt alle im Vertrag definierten Wartungsarbeiten ab – unabhängig vom tatsächlichen Zeitaufwand. Eine gesonderte Verrechnung erfolgt nur für Leistungen, die ausdrücklich nicht Bestandteil der Wartung sind (z. B. Malware-Bereinigung, Funktionsentwicklungen, umfangreiche Umbauten).
1.4 Die Preise für die jeweiligen Wartungspakete werden dem Kunden im Angebot, im Bestellprozess oder per individueller Vereinbarung bekanntgegeben. Die Abrechnung erfolgt monatlich im Voraus.
2. Wartungspakete
2.1 Paket BASIC (empfohlen für Standard-Webseiten)
- Updates für WordPress, Themes und Plugins
- Funktionsprüfung nach Updates
- Sicherheitschecks und Monitoring
- Backup-Wiederherstellung (im üblichen Rahmen)
- Priorisierte Behandlung bei Störungen
- Kleine Bugfixes während des regulären Betriebs
2.2 Paket PREMIUM (für umfangreichere Websites)
- Enthält alle Leistungen des BASIC-Pakets sowie
- Performance-Checks
- Ausführlichere Sicherheitsanalyse
- Kleinere Änderungswünsche (z. B. Textänderungen, kleine Layoutkorrekturen ≤ 10 Minuten)
- Erweiterter Supportumfang
2.3 Das vom Kunden gewählte Paket wird im Angebot, in der Bestellung oder in der Auftragsbestätigung verbindlich festgehalten.
2.4 Das vom Kunden gewählte Wartungspaket ergibt sich aus dem jeweiligen Bestellvorgang auf der Webseite von merakee oder aus der individuellen schriftlichen oder mündlichen Vereinbarung. Die im Bestellprozess ausgewählte Option (Basic oder Premium) ist verbindlicher Bestandteil dieses Vertrages.
3. Leistungsumfang
3.1 Die Wartungsverpflichtung von merakee beginnt mit Abschluss des gegenständlichen Vertrages.
3.2 Die Wartung der Webseite umfasst insbesondere:
- Einspielen von Updates für CMS, Themes und Plugins
- Wiederherstellen von Backups im Rahmen des Wartungsvertrags. Mehraufwand wird gesondert verrechnet.
- Überprüfung der Funktionalität nach Updates
- Behebung von Fehlern und Bugs, die im Rahmen des laufenden Betriebs auftreten
- Sicherheitsüberprüfungen und Monitoring
- Technischer Support im Rahmen des gebuchten Wartungspakets
- Empfehlung technischer Optimierungen
- Reaktion auf gegebenenfalls eintretende Ausfälle, um die Website so schnell wie möglich wieder verfügbar zu machen
3.3 Nicht Bestandteil der Wartung sind:
- Entwicklung neuer Funktionen
- Layout- oder Designänderungen
- Entfernung von Malware oder Bereinigung der gehackten Website (kann nur gesondert gegen Entgelt beauftragt werden)
- Contentpflege
- Behebung von Fehlern, die durch vom Kunden installierte Plugins, Themes, Skripte oder externe Dienstleister verursacht wurden
3.4 Die Auftraggeberin und merakee vereinbaren folgende Betreuungszeiten: österreichische Werktage: MO-DO 9:00-17:00 Uhr sowie FR 9:00-12:00 Uhr. Als Werktag ist jeder Tag zu verstehen, der nicht ein Samstag, Sonntag oder ein gesetzlicher Feiertag in Österreich ist.
4. Reaktionszeiten
4.1 Wartungs- und Supportleistungen erfolgen nach dem Best-Effort-Prinzip.
4.2 Es bestehen keine garantierten Reaktions- oder Wiederherstellungszeiten.
4.3 merakee wird jedoch versuchen, kritische Probleme prioritär zu behandeln.
5. Haftung
5.1 merakee haftet nur für Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz verursacht wurden.
5.2 Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit, Datenverlust, entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden oder Folgeschäden ist ausgeschlossen.
5.3 Keine Haftung besteht für Funktionsstörungen, die durch Updates von Drittanbieter-Plugins, Themes oder dem CMS entstehen.
5.4 Keine Haftung besteht für Fehler, die durch externe Dienste, Drittanbieter-Plugins, Themes oder kundenseitig vorgenommene Änderungen verursacht werden.
5.5 Keine Haftung besteht für Schäden, die durch Cyberangriffe, Malware, Bruteforce-Angriffe, Zero-Day-Exploits oder sonstige Sicherheitsvorfälle entstehen, die außerhalb des Einflussbereiches von merakee liegen.
6. Pflichten des Kunden
- nur seriöse und geprüfte Plugins zu verwenden
- keine eigenständigen Änderungen an der Webseite vorzunehmen, die Wartungsarbeiten gefährden
- merakee über sicherheitsrelevante Vorfälle unverzüglich zu informieren
- im Problemfall erforderliche Zugänge bereitzustellen
7. Preisänderungen
7.1 merakee ist berechtigt, die monatliche Wartungspauschale mit einer Frist von 30 Tagen anzupassen. Die Anpassung wird dem Kunden schriftlich oder per E-Mail mitgeteilt.
8. Zahlung
8.1 Das vereinbarte Entgelt ist monatlich im Vorhinein bis zum 5. des jeweiligen Monats ohne jeden Abzug zu bezahlen. Im Falle eines Zahlungsverzuges wird der gesetzliche Verzugszinssatz für Unternehmergeschäfte verrechnet.
9. Datenschutz
9.1. Der Kunde akzeptiert die Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO: https://merakee.at/avv-website-hosting
9.2. merakee verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Auftrag des Kunden.
10. Höhere Gewalt
10.1 Höhere Gewalt, Arbeitskonflikte, Naturkatastrophen und Transportsperren sowie sonstige Umstände, die außerhalb der Einflussmöglichkeit von merakee liegen, entbinden merakee bis zu deren Wegfall von der Wartungsverpflichtung. merakee hat diese Umstände unverzüglich darzulegen.
11. Beginn und Ende des Vertrages
11.1 Der Vertrag beginnt mit der schriftlichen Annahme des Angebots von merakee durch den Kunden oder mit der ausdrücklichen Beauftragung des Wartungspakets.
11.2 Der Vertrag verlängert sich vor Ablauf der 12 Monate automatisch um weitere 12 Monate.
11.3 Der Vertrag kann mit einer Frist von 3 Monaten zum Ablauf der jeweiligen 12-Monats-Periode schriftlich gekündigt werden.
11.4 Beide Vertragsparteien können den Vertrag bei Vorliegen von wichtigen Gründen ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist auflösen. Als wichtiger Grund gilt insbesondere:
- ein von merakee verschuldeter über einen Monat andauender Verzug mit Wartungsarbeiten
- ein von der Auftraggeberin verschuldeter über einen Monat andauernder Zahlungsverzug
12. Schlussbestimmungen
12.1 Erfüllungsort dieses Vertrages ist 8074 Raaba-Grambach (Österreich). Das gilt insbesondere auch für sämtliche vertragsgemäßen Abnahmen und Übergaben.
12.2 Es gilt österreichisches Recht. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Graz, Österreich.
12.3 Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages ungültig sein oder werden oder sollte der Vertrag eine Lücke enthalten, so berührt dies nicht die Wirksamkeit des Vertrages als Ganzes. Die Vertragsparteien werden in einem solchen Fall die unwirksame oder unvollständige Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung ersetzen, die dem Inhalt und dem Zweck der unwirksamen oder unvollständigen Bestimmung am nächsten kommt. Das Gleiche gilt für das Ausfüllen einer Vertragslücke.
12.4 Abschluss, Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages sowie alle Erklärungen im Zuge der Vertragsabwicklung bedürfen der Schriftform.
12.5 Anwendbares Recht ist materielles österreichisches Recht unter Ausschluss der Kollisionsnormen und des UN-Kaufrechts.